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Geschäftsführung ist ein gesetzlich auf Personengesellschaften und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) begrenzter unbestimmter Rechtsbegriff, der jedoch umgangssprachlich auch auf die Führung aller übrigen Arten von Gesellschaften ausgedehnt wird. Die Geschäftsführung ist einerseits als Organ einer Gesellschaft zu verstehen, andererseits wird mit dem Begriff auch die Funktion/Position bezeichnet. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Leitung der Geschäfte betraut. Im Mittelpunkt des Begriffs „Geschäftsführung“ steht das entsprechende gesellschaftsrechtliche Organ, also der Vorstand (insbesondere bei der AG) und die Geschäftsführung (bei der GmbH).[1] Geschäftsführung betrifft allgemein das Handeln für die juristische Person; demgegenüber ist die „Vertretung“ nur ein Teil dieses Handelns, nämlich das rechtsgeschäftliche Handeln nach den Grundsätzen des Stellvertretungsrechts


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