E D V
Software bestimmt, was ein softwaregesteuertes Gerät tut und wie es das tut (in etwa vergleichbar mit einem Manuskript). Die Hardware führt Software aus)
und setzt sie so in die Tat um. Software ist die Gesamtheit von
Informationen, die man der Hardware hinzufügen muss, damit ein
softwaregesteuertes Gerät für ein definiertes Aufgabenspektrum nutzbar
wird.Im Softwarerecht wird Software auch als Softwareprodukt bezeichnet, das „als Beiwerk zusätzlich Bestandteile wie z. B. die Dokumentation in digitaler oder gedruckter Form enthalten kann oder muss“. So auch im Urheberrecht, bei dem das Entwurfsmaterial zur Software gehört, wie der Quelltext, auch Quellprogramm genannt. D. h. der Urheberrechtsschutz gilt i. d. R. auch für den Quellcode.