Selbstständig
Die Definition der Selbständigkeit wird aus § 7 Abs. 1 des vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) hergeleitet. Dieser enthält Begriffsbestimmungen, die eine Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung ermöglichen. Die Aufnahme einer selbständigen Arbeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Entspricht eine als selbständig gemeldete Arbeit den Merkmalen der abhängigen Arbeit, spricht man von Scheinselbständigkeit.
Zu den Selbständigen werden statistisch auch die mithelfenden Familienangehörigen gezählt, die darunter rund 10 Prozent ausmachen.