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Getränke
SPIRITUOSEN Innerhalb der EU besteht eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alkoholhaltige Getränke. Sie wird durch die Richtlinie 87/250/EWG der Kommission vom 15. April 1987 über die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration bei der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln geregelt. Die Richtlinie ergänzt die Gemeinschaftsbestimmungen der Richtlinie 76/766/EWG über die der Definition des Alkoholgehalts von Getränken und der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung für den Endverbraucher bestimmter Lebensmittel. Die Richtlinie betrifft Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt.

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